Beethoven komponierte das Klaviertrio op. 70/1, das auch als Geistertrio bekannt ist, im Jahr 1808. Zu dieser Zeit entstanden auch seine fünfte (Schicksalssinfonie) und sechste Sinfonie (Pastorale).
Das Werk ist der Gräfin Erdödy gewidmet, mit der sich Beethoven wenige Wochen nach der Uraufführung überwarf. Das Trio erfuhr bereits sehr früh große Wertschätzung.
Der Beiname „Geistertrio“ geht auf Beethovens Schüler Carl Cerny (1842) zurück, der sich im Mittelsatz des Werkes an den Auftritt des Geistes in W. Shakespeares Hamlet erinnert fühlte: „Der Charakter dieses, sehr langsam vorzutragenden Largo, ist geisterhaft schauerlich, gleich einer Erscheinung aus der Unterwelt.“ Für den bekannten Kritiker E.T.A. Hoffmann klingt in diesem Satz der „Charakter einer sanften dem Gemüt wohltuenden Wehmut“ heraus. Beethoven benötigte fünf Anläufe, um eine endgültige Fassung dieses Satzes zu erstellen. Es versteht sich von selbst, dass der Gehalt, und die Aussagekraft der Musik nicht auf die „Programmtheorie“ reduziert werden können.
Im Gegensatz zum Mittelsatz stehen die beiden in Dur gehaltenen Ecksätze. Der erste Satz beginnt mit einer von allen Instrumenten vorgetragenen stürmischen Sequenz, die danach von einer kantablen Melodie abgelöst wird. Die Themen werden, in der für Beethoven eigentümlichen Weise, eindrucksvoll verarbeitet. Hervorzuheben ist die dichte, konzentrierte Motivarbeit der einzelnen Abschnitte.
Nach dem bereits beschriebenen Mittelsatz kehrt Beethoven im Schlusssatz wieder zu einer gelösten Stimmung zurück. Dieser, in Sonatenhauptsatzform gehaltenen Abschnitt, stellt einen glänzenden, spielerisch – festlichen Abschluss des Klaviertrios dar.
(ca.25 Min)